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USt direkt digital Nr. 5 vom Seite 6

Aufrechnung von Altmasseverbindlichkeiten gegen Vorsteuer aus der Insolvenzverwaltervergütung

Udo Müller und Thomas Rennar

Das entschieden, ob die Finanzverwaltung mit Altmasseverbindlichkeiten gegen Vorsteuer aus der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters für seine Tätigkeit vor Anzeige der Masseunzulänglichkeit aufrechnen darf.

I. Leitsätze (nicht amtlich)

1. Nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit gelten die Aufrechnungsverbote nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 InsO entsprechend, damit nicht die für die Verteilung der unzulänglichen Masse geltenden Rechtsregeln durch eine Aufrechnung unterlaufen werden können.

2. Vorsteuervergütungsansprüche, die nur teilweise auf entsprechend § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO anfechtbaren, im Übrigen auf unanfechtbaren Rechtshandlungen beruhen, unterliegen in vollem Umfang dem Aufrechnungsverbot.

3. Eine Leistung des vorläufigen Insolvenzverwalters, die dazu führt, dass das Finanzamt mit Steuerschulden gegen einen Vorsteueranspruch aufrechnen kann ist eine anfechtbare Rechtshandlung i. S. des § 131 Abs. 1 InsO.

II. Sachverhalt (inkl. Verfahrensgeschichte)

Der Kläger war Insolvenzverwalter über das Vermögen einer KG. Für Mai 2013 meldete er für diese eine Umsatzsteuerschuld an, wobei im Juni 2013 das Insolvenzverfahren eröffnet und der Kläger zum Insolvenzverwalter bestellt wurde. Eine vorlä...