Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Reform der Außenprüfung international tätiger Unternehmen
Zeitnahe Prüfung und Beginn einer wirklichen Cooperative Compliance
Die Außenprüfung international tätiger Unternehmen ist in Deutschland aufgrund ihrer Dauer und Retrospektivität nach wie vor keine „zeitnahe“ Außenprüfung. Sie gefährdet die unternehmerische Steuerplanungssicherheit sowie die behördenseitige Anschlussfähigkeit an international koordinierte, grenzüberschreitende Außenprüfungen. Im internationalen Steuerwettbewerb verliert der Steuerstandort Deutschland nicht nur aufgrund eines hohen Steuerniveaus, sondern auch mangels Implementierung verfahrensrechtlicher Konzepte einer sog. Cooperative Compliance an Boden. In diesem Beitrag werden der Diskussionsstand aufgearbeitet und Schlussfolgerungen für eine grundlegende Reform des Außenprüfungsrechts gezogen.
Aufgrund ihrer ausschließlich retrospektiven Ausrichtung ist die traditionelle Außenprüfung eine „historische Außenprüfung“, mit der gerade bei grenzüberschreitenden Sachverhalten eine hohe Steuerplanungsunsicherheit verbunden ist. Zudem erschwert sie oder vereitelt sogar international koordinierte Außenprüfungen.
Es besteht ein dringender Reformbedarf. Entsprechend den Vorarbeiten der OECD und Vorbildern ausländischer Staaten bietet es sich an, unternehmensinterne Tax Compliance Management Systeme zur Fortentwicklung einer kooperativen Außenprüfung im Sinne einer Cooperative Compliance zu nutzen.
Ein konzeptionell taugliches Muster stellt dazu das mit Wirkung v. in der österreichischen Bundesabgabenordnung (BAO) kodifizierte Rechtsinstitut der sog. begleitenden Kontrolle dar. Es ließe sich mit überschaubaren Modifikationen auch in die deutsche Abgabenordnung implementieren und böte sowohl den teilnehmenden Unternehmen als auch dem Staat und seiner Verwaltung substanzielle Vorteile im Sinne einer Win-Win-Situation.