Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
SanInsFoG, StaRUG und COVInsAG
Neue Gesetze und neue Tätigkeitsfelder für Steuerberater
Insolvenz und Sanierung stehen seit 1999 im Fokus des Gesetzgebers. Noch nie aber gab es seither so starke Einschnitte und Veränderungen wie in der Zeit der Corona-Gesetzgebung. Nach der ersten Aussetzung der Insolvenzantragspflicht am folgten weitere und die hektische Aktivität des Gesetzgebers hielt bis in die letzten Tage des Jahres 2020 hinein an. Der folgende Beitrag zieht eine vorläufige Bilanz, definiert, wo wir stehen, und zeigt Chancen auf, die für Berater daraus folgen.
Sanierung und Restrukturierung waren traditionell eine uneinnehmbare Festung der Juristen.
Das hat sich durch die jüngsten Gesetze geändert. Sie sind eine Einladung an Steuerberater, sich dieser Themen anzunehmen.
Das wird angesichts der Marktentwicklungen auch zwingend notwendig sein.
I. Corona-Gesetzgebung
1. Der Beginn
Atemlos eilten, zuweilen taumelten Berater durch das Jahr 2020. Am stand die Bundeskanzlerin zum ersten Mal mit sorgenvoller Miene vor den Kameras, um zu verkünden, dass es nun mit COVID-19 ernst würde und dass Maßnahmen zu dessen Bekämpfung unmittelbar bevorstünden. Am Tage zuvor war das Phänomen zur Pandemie erklärt worden. Pandemie, das bedeutete: unbeherrschb...