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Risikobehaftete Beratung im Rahmen von Umwandlungsvorgängen
Umwandlungsvorgänge spielen in der Beratungspraxis durchaus eine Rolle. Das Umwandlungsrecht bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten, Rechtsträger oder Rechtsformen zu ändern, um sie den jeweiligen individuellen wirtschaftlichen und persönlichen Gegebenheiten anzupassen. Allerdings ist die Beratung zu Umwandlungsvorgängen besonders risikobehaftet, weil die Rechtsmaterie im Zusammenspiel von Umwandlungsgesetz und Umwandlungssteuergesetz komplex ist und stets beide Materien im Blick behalten werden müssen. Andernfalls drohen insbesondere bei der (ungewollten) Aufdeckung stiller Reserven immense Steuerzahlungen, für die eine Haftungsinanspruchnahme droht.
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Verschiedene und kritische Umwandlungsvorgänge
[i]Mehr als 300 Umwandlungsfälle denkbarDie Struktur des Umwandlungsrechts mit den drei Grundvarianten der Verschmelzung, der Spaltung und des Formwechsels erscheinen einerseits überschau- und beherrschbar. In Kombination sind allerdings mehr als 300 Umwandlungsfälle denkbar, was für den Berater eine große Herausforderung darstellt.
[i]Keine Deckungsgleichheit zwischen Umwandlungs- und SteuerrechtHinzu kommt, dass die Regelungen im Umwandlungsrecht nicht deckungsgleich mit denen des Umwandlungssteuerrechts sind. Es sind steuerliche Besonderheiten wie d...