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Kapitalertragsteuer | Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge (BMF)
Das BMF hat sein zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Abs. 2 und 3 EStG ergänzt ().
Danach wird folgende Randziffer 79 neu eingefügt:
"VI. Fundstellennachweis und
Anwendungsregelung
Es wird nicht beanstandet, wenn bis zum
Einzelsteuerbescheinigungen nach Muster III, in der mit
(BStBl 2018 I S. 13) veröffentlichten Form,
erteilt werden."
Quelle: BMF online (il)