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LSG Baden-Württemberg 16.02.2020 L 1 U 1664/20, NWB 7/2021 S. 469

GUV | Fahrradunfall einer ehrenamtlichen Pflegekraft

Der Fahrradunfall einer ehrenamtlichen Pflegekraft auf dem Rückweg von Besorgungen für die Pflegepersonen (Arzneimittel und Wildfleisch) ist als versicherter Arbeitsunfall anzuerkennen, da es sich sowohl bei der Nahrungsmittelbeschaffung als auch bei der Besorgung von Schmerzmitteln um unfallversicherte Tätigkeiten handelt.

Anmerkung:

Die Unfallkasse lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab, weil eine ehrenamtliche Pflegeperson nur bei der Besorgung von Nahrungsmitteln, nicht aber von Medikamenten unfallversichert sei. [i]Kastenbauer, NWB 1/2021 S. 45Nach Ansicht des Gerichts hat zwar keiner der beiden Zwecke der Fahrradfahrt im Vordergrund gestanden, weil es kaum möglich sei, bei einer einheitlichen Verrichtung verschiedene „Handlungstendenzen“ gegeneinander abzugrenzen. Dass die Verunfallte zeit...