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OLG Köln 16.12.2020 13 U 166/11, NWB 7/2021 S. 468

AG | Schadensersatzklage ehemaliger Postbank-Aktionäre gegen die Deutsche Bank

Es gibt im Rahmen der Postbank-Übernahme keine belastbaren Anhaltspunkte für geheime Absprachen oder Vertragsinhalte, denen zufolge die Deutsche Bank schon früher als bisher bekannt die Kontrolle bei der Postbank gehabt hätte.

Anmerkung:

Daher wurden Klagen ehemaliger Postbankaktionäre abgewiesen, die das freiwillige Übernahmeangebot der Deutschen Bank v.  in Bezug auf die Aktien zum Preis von 25 €/Aktie angenommen hatten. Sie verlangen die Zahlung der Differenz zu dem Betrag, der i. E. zu einem früheren Zeitpunkt – als der Kurs der Postbankaktie noch deutlich höher war – zu zahlen gewesen wäre (§§ 31, 35 WpÜG). Es hat eine umfassende Beweisaufnahme stattgefunden, in deren Rahmen sich u. a. an der Transaktion beteiligte Rechtsanwälte auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen haben. Weg...