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BMF 04.02.2021 III C 2 - S 7221/19/10004 :001, NWB 7/2021 S. 466

Umsatzsteuer | Legen von Hauswasseranschlüssen als begünstigte „Lieferung von Wasser“

Mit Schreiben v.  reagiert das BMF auf das ( NWB OAAAG-80015), mit dem der BFH entschieden hatte, dass das Legen eines Hauswasseranschlusses auch dann als „Lieferung von Wasser“ i. S. des § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. mit Nr. 34 der Anlage 2 zum UStG anzusehen ist, wenn diese Leistung nicht von dem Wasserversorgungsunternehmen erbracht wird, das das Wasser liefert. Der UStAE wird in Abschnitt 12.1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 entsprechend angepasst.