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NWB BB 3/2021 S. 68

Transgender: Korrekte Ansprache von Unternehmen gefordert

Unternehmer müssen sicherstellen, dass sie Kunden korrekt ansprechen. Nur „Herr“ oder „Frau“ genügen nicht mehr. Vielmehr müssen Betriebe im Zweifel eine geschlechtsneutrale Ansprache verwenden oder auf eine spezifische Ansprache verzichten und z. B. nur „Guten Tag“ nutzen. Im konkreten Fall gab es bei einem Onlineportal beim Zahlvorgang nur ein „Herr“ oder „Frau“. Eine Transperson sah sich dadurch in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Das Gericht gab ihr Recht, verhängte gegenüber dem Unternehmen aber keine Geldstrafe o. Ä. (LG Frankfurt, Urteil v.  - 2-13 O 131/20).