UStAE Aktuell
2024
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10.3. Entgeltminderungen
Anmerkung
Bei sog. Verkaufswettbewerben ist zu unterscheiden, ob Lieferanten die Preise an ihre Abnehmer (Händler) oder ob Händler die Preise an Handelsvertreter, die ihnen gegenüber Vermittlungsleistungen erbringen, ausloben:
Die Preisvergabe des Herstellers an den Händler kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Preisnachlass auf die vom Händler bezogenen Waren darstellen (vgl. oben Abschn. 10.3 Abs. 2 Satz 8 UStAE). Im Regelfall liegen u. E. unentgeltliche Wertabgaben aus unternehmerischen Gründen vor.
Die Preisvergabe an einen Handelsvertreter ist dagegen ein neben die Provision tretendes zusätzliches Entgelt für die Vermittlungsleistung, sodass ein tauschähnlicher Umsatz vorliegt (Vermittlungsleistung gegen Provision und Sachpreis; vgl. , BFH/NV 2011 S. 1030).
Wegen weiterer Einzelheiten vgl. DStR 2016 S. 129 und Moldan, UStB 2016 S. 78.
„Prämien“ in Form eines Preisnachlasses, die ein Unternehmer seinen „Altkunden“ für die Benennung eines Neukunden gewährt, sind eine Gegenleistung für eine Werbeleistung des „Altkunden“. Sie führen deshalb nicht zu einer Minderung der Bemessungsgrundl...