Präzise, aber unzitierbar
Einmal kurz aufatmen ...
Der Plan des Gesetzgebers ist aufgegangen. Am hat der Bundesrat der Gesetzesinitiative der Koalitionsfraktionen zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen für den Veranlagungszeitraum 2019 zugestimmt. Viele Steuerkanzleien, die wegen der extremen Arbeitsbelastung resultierend aus der Bearbeitung der akuten Corona-Hilfsanträge für ihre Mandanten hinsichtlich der fristgerechten Abgabe von Steuererklärungen unter Druck geraten sind, können nun kurz aufatmen. Sie sollten sich aber auch mit den Einzelheiten der gesetzlichen Fristverlängerung vertraut machen, die Baum auf vorstellt. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber die Gelegenheit genutzt und die Insolvenzantragspflicht ein weiteres Mal bis zum ausgesetzt sowie den Anfechtungsschutz für pandemiebedingte Stundungen verlängert (s. dazu auch NWB Online-Nachricht NWB EAAAH-71085). So erklärt sich denn auch der fast unaussprechliche Name, den das Gesetz letztendlich erhalten hat – Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und des Anfechtungsschutzes für pandemiebedingte Stundungen sowie zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019. Präzise, aber unzitierbar.
Tief durchatmen müssen derzeit noch alle Rentner und ihre Berater, die wegen einer Doppelbesteuerung ihrer Renten Einspruch eingelegt und Ruhen des Verfahrens beantragt haben. Zwar sind derzeit hierzu zwei Verfahren vor dem BFH anhängig und seit knapp einem Jahr auch ein Musterverfahren vor dem FG Saarland, das auf der von Schindler/Braun in NWB 11/2020 S. 784 vorgestellten Berechnungsmethode und Ergebnistabellen beruht. Trotzdem sind die Finanzbehörden nicht ohne weiteres willig, die Einsprüche der Rentner ruhen zu lassen. Ein Unding, finden Schindler/Braun, die auf Seite 476 die daraus entstehenden Folgefragen noch einmal aufgreifen und auf ein weiteres neues Rentenverfahren vor dem FG Saarland aufmerksam machen, in dem die Klägerin die Aussetzung der Vollziehung begehrt.
Den aktuellen Entwicklungen im Einkommen- und Lohnsteuerrecht widmet sich Seifert im neuen Quartalsreport auf . Auch er greift kurz die Verlängerung der Steuererklärungsfrist auf, wendet sich dann aber u. a. dem häuslichen Arbeitszimmer und der neuen Arbeitsplatzpauschale, einer bedeutsamen BMF-Übergangsregelung im Zusammenhang dem Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a ESG, der verbilligten Wohnungsüberlassung bei coronabedingtem Mietausfall, den Äußerungen des BMF zur energetischen Gebäudesanierung, den neuesten Entwicklungen bei der Abgrenzung von Barlohn und Sachlohn bei Gutscheinen und den Auswirkungen der gestaffelten Entfernungspauschale ab dem Jahr 2021 zu. Immer auf den Punkt gebracht und immer mit einem abschließenden Beratungshinweis.
Beste Grüße
Reinhild Foitzik
Fundstelle(n):
NWB 2021 Seite 449
NWB MAAAH-71587