UStAE Aktuell
Ltzt. Onl. Akt.: 15.03.2026
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4.4a.1. (weggefallen)
Anmerkung
Die Umsatzsteuerlagerregelung hat in der Praxis nur geringe Bedeutung erlangt. Sie ist deshalb zur Reduzierung des Aufwands der Verwaltung mit dem JStG 2024 v. (BGBl. 2024 I Nr. 387) zum aufgehoben worden (vgl. Sterzinger, UR 2024 S. 869ff., 887). Um die Besteuerung der vor dem eingelagerten Gegenstände sicherzustellen, ist für einen Zeitraum bis zum eine Übergangsregelung getroffen worden (§ 27 Abs. 40a UStG in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vom , BGBl 2025 I Nr. 369; vgl. hierzu BStBl 2025 I S. 2106):
Für vor dem nach § 4 Nr. 4a UStG steuerbefreite Umsätze entfällt mit der Auslagerung eines Gegenstandes im Zeitraum nach dem bis zum 30.12.20209 die Steuerbefreiung für die der Auslagerung vorangegangene Lieferung, den der Auslagerung vorangegangenen innergemeinschaftlichen Erwerb oder die der Auslagerung vorangegangene Einfuhr).
Für vor dem eingelagerte Gegenstände, die bis zum noch nicht ausgelagert wurden, gilt mit Ablauf des die Auslagerung als erfolgt und die Steuerbefreiung für den vorangeg...