UStAE Aktuell
2024
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4.4.1. Lieferungen von Gold an Zentralbanken
Anmerkung
Die Verwaltung vertritt in Abschn. 4.4.1 Satz 4 UStAE aufgrund des „Eurodental“ (HFR 2007 S. 176) die Auffassung, dass die Steuerbefreiungen ohne Vorsteuerabzug (§ 4 Nr. 8 - 29 UStG) generell den Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzug (§ 4 Nr. 1 - 7 UStG) vorgehen. Daher kann für Umsätze, die die Voraussetzungen einer Steuerbefreiung nach beiden Vorschriftenbereichen erfüllen, kein Vorsteuerabzug beansprucht werden. Vgl. hierzu aber die Anm. zu Abschn. 15.13.