UStAE Aktuell
2024
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4.21.5. Bescheinigungsverfahren für Ergänzungsschulen und andere allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen
Aktualisierende und ergänzende Anmerkungen zur konsolidierten Fassung des UStAE
Die Bescheinigung kann durch die zuständige Landesbehörde oder durch eine zuständige untergeordnete Landesbehörde erstellt werden. Als Bescheinigung gilt auch die staatliche Anerkennung durch eine zuständige Landesbehörde (Abschn. 4.21.5 Abs. 6 UStAE). Zur Zuständigkeit für die Erteilung der Bescheinigung im Land Niedersachsen vgl. LSt Niedersachsen v. , DStR 2020 S. 600; zur Zuständigkeit in Sachsen-Anhalt vgl. UR 2020 S. 163; zur Zuständigkeit in Bayern vgl. juris; zur Zuständigkeit in Hessen vgl. OFD Frankfurt a.M. v. , UR 2024 S. 746.
Die Bescheinigung kann auch durch die Finanzbehörde beantragt werden (vgl. a.a.O.). Das müssen Bildungsträger, die keinen Antrag auf die Erteilung der Bescheinigung stellen und ihre Leistungen steuerpflichtig abrechnen und den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen, bei ihren Dispositionen berücksichtigen (vgl. Steger, ).
Die Bescheinigung muss dem Wortlaut des Gesetzes entsprechen; eine vom Wortlaut des Gesetzes ab...