UStAE Aktuell
Stand: 15.09.2025
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4.14.8. Praxis- und Apparategemeinschaften
Aktualisierende und ergänzende Anmerkungen zur konsolidierten Fassung des UStAE
Die Regelung in § 4 Nr. 14 Buchst. d UStG ist mit Ablauf des aufgehoben worden. Ab ergibt sich die Steuerbefreiung für Praxis- und Apparategemeinschaften aus § 4 Nr. 29 UStG.
Zu den steuerfreien Leistungen, die unmittelbare für Zwecke der Ausübung der Tätigkeit nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG verwendet werden, gehören Leistungen der Praxisorganisation, der Erstellung von Arztberichten, die Durchführung von Kursen zur Schmerzbewältigung und Muskelentspannung und die Reinigung der Praxisräume, nicht hingegen Buchführungs- und Abrechnungsleistungen (Nieders. , EFG 2022 S. 623 m. Anm. Ossinger = MwStR 2022 S. 516 m. Anm. Rondorf; der , UR 2025 S. 140 m. Anm. Gomes = MwStR 2025 S. 180 m. Anm. de Weerth, die Revision als unbegründet zurückgewiesen, dabei allerdings offengelassen, ob die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 29 UStG nicht auch für die Büroleistungen zur Anwendung kommt; vgl. hierzu auch Kirchinger, UStB 2025 S. 52).