UStAE Aktuell
Stand: 15.09.2025
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4.14.2. Tätigkeit als Arzt
Anmerkung
Heilbehandlungen einer Privatklinik fallen seit dem nicht allein deswegen unter § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG, weil Gesellschafter und Geschäftsführer der Klinik ein Arzt ist (, EFG 2017 S. 1305 m. Anm. Meyer). Demgegenüber hat das Schleswig-Holsteinische FG entschieden, dass ärztliche Heilbehandlungen gem. § 4 Nr. 14 Satz 1 Buchst. a UStG auch dann umsatzsteuerfrei sind, wenn sie im Rahmen einer Krankenhausleistung erbracht werden und die Krankenhausleistung nicht die Voraussetzungen des § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG erfüllt (Urt. v. – 4 K 119/18, EFG 2022 S. 1497 m. Anm. Hütte = MwStR 2022 S. 856 m. Anm. Erdbrügger). Der BFH hat im Revisionsverfahren mit Urt. v. (V R 10/22, DStR 2025 S. 909 m. Anm. Wäger = MwStR 2025 S. 506 m. Anm. Erdbrügger) das Urt. des Schleswig-Holsteinischen FG aufgehoben und die Sache an das FG zurückverwiesen. Das FG müsse prüfen, ob die Krankenhausbehandlung und die ärztliche Heilbehandlung als (komplexe) einheitliche Leistung zu beurteilen seien oder ob zwei selbständige Leistungen vorlägen. Der BFH neigt dazu, dass im Regelfall ein einheitlicher Vorgang mit gleichwertigen Leistungsbes...