UStAE Aktuell
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
4.12.2. Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen
Anmerkung
Die Vermietung von Abstellplätzen für Fahrzeuge ist nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG als Nebenleistung steuerfrei, wenn die Plätze einem Kfz-Händler zur Ausstellung und zum Verkauf von Fahrzeugen überlassen werden und die Überlassung mit einer steuerfreien Vermietung von für einen anderen Gebrauch bestimmten Grundstücksflächen, z. B. Stellplätze für als Verkaufseinrichtung genutzte (Büro-)Container, eng verbunden ist (, UR 2017 S. 669 m. Anm. Nücken = MwStR 2017 S. 750 m. krit. Anm. Schumann). Ob die Vermietung von Plätzen ausschließlich für das Abstellen von zum Verkauf bestimmten Fahrzeugen steuerpflichtig ist, ist höchstrichterlich noch nicht geklärt (, Rev. eingelegt, Az. des BFH: V R 4/24, EFG 2024 S. 1067 m. Anm. Kemper).
Die Überlassung eines Grundstücks zum Bau einer Garage ist nach Verwaltungsauffassung keine Überlassung von Abstellplätzen für Fahrzeuge, auch wenn der Mieter die Garage als Abstellplatz für ein Fahrzeug nutzt ( DStR 2016 S. 1034).
Nach Abschn. 4.12.2 Abs. 3 UStAE ist die Vermietung von Stellplätzen an Wohnungsmieter eine Nebenleistung zur steuerf...