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Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen

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Ltzt. Onl. Akt.: 15.12.2025

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Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen - UStAE Aktuell Online

3.15. Dienstleistungskommission (§ 3 Abs. 11 UStG)

Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen (Dezember 2025)

Anmerkung

I. Allgemeines

Eine Dienstleistungskommission – und keine Vermittlungsleistung – liegt vor, wenn die zwischengeschaltete Mittelsperson im eigenen Namen für fremde Rechnung tätig wird. Für fremde Rechnung handeln sowohl der Vermittler als auch der Kommissionär. Für die Unterscheidung zwischen Vermittlungsleistung und Kommission kommt es also nur auf das Merkmal „im eigenen Namen“ an.

Im eigenen Namen und damit als Kommissionär kann die Mittelsperson ausnahmsweise auch dann tätig sein, wenn der Endkunde „in der Lage ist, von der Existenz des Auftrags (des Kommittenten) zu wissen und die Identität des Kommittenten zu kennen“. In solchen Fällen kommt es in erster Linie auf die Befugnisse an, über die dieser Steuerpflichtige (der Kommissionär) im Rahmen der Dienstleistung verfügt, an der er sich beteiligt (, Fenix International, MwStR 2023 S. 343 m. Anm. Oldiges = UR 2023 S. 410 m. Anm. Monfort).

Maßgebender Zeitpunkt für die Entscheidung der Frage, ob die Mittelsperson im eigenen Namen oder im fremden Namen handelt, ist die Ausführung der Leistung. Deshalb liegt eine Dienstleistungskommission auch dann vor, wenn d...