UStAE Aktuell
Stand: 15.09.2025
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3.14. Reihengeschäfte
Aktualisierende und ergänzende Anmerkungen zur konsolidierten Fassung des UStAE
I. Allgemeines
Die im Unionsrecht lange Zeit fehlende allgemeine Regelung des Reihengeschäfts erfolgte mit der Einführung des Art. 36a durch die Richtlinie (EU) 2018/1910 vom , ABl EU vom L 311 S. 3. Diese Vorgabe hat der deutsche Gesetzgeber durch das sog. JStG 2019 mit Wirkung ab umgesetzt, indem § 3 Abs. 6 Satz 5 und 6 UStG a. F. aufgehoben und durch die Regelung des § 3 Abs. 6a UStG ersetzt wurde. Wie bisher liegt ein Reihengeschäft vor wenn
mehrere Unternehmer,
die Liefergeschäfte über denselben Gegenstand abschließen,
Lieferungen ausführen und
der Liefergegenstand bei der Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer an den Abnehmer gelangt.
Als Rechtsfolge ordnet das Gesetz zunächst an, dass die Beförderung oder Versendung nur einer der Lieferungen zuzuordnen, also nur eine Beförderungs- oder Versendungslieferung gegeben ist. Welche Lieferung das ist, ergibt sich aus (§ 3 Abs. 6a Sätze 2 – 7 UStG). Für die Beförderungs- und Versendungslieferung bestimmt sich der Ort im Regelfall nach der allgemeinen Ortsregel des § 3 Abs. 6 Satz 1 UStG, ausnahmsweise auch nach § 3 Abs. 8 od...