UStAE Aktuell
Ltzt. Onl. Akt.: 15.12.2025
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2.4. Forderungskauf und Forderungseinzug
Anmerkung
1. Ankauf von nicht zahlungsgestörten Forderungen (Abschn. 2.4 Abs. 1 bis 6)
Der Käufer (Factor) erbringt gegenüber dem Abtretenden eine einheitliche steuerpflichtige Einziehungsleistung, gleichgültig ob er das Risiko der Realisierung übernimmt (echtes Factoring) oder nicht übernimmt (unechtes Factoring). Gleiches gilt für Factoring durch Verpfändung der Forderungen. Lediglich eine Einziehungsleistung und keine steuerfreie Kreditgewährung des Factors i. S. des Abschn. 2.4 Abs. 4 UStAE liegt auch dann vor, wenn der Factor in der Abrechnung neben den Factoringgebühren einen sog. pauschalen Vorfinanzierungszins getrennt ausweist (, BStBl 2015 II S. 966; in diesem Sinne auch , A Oy, DStRE 2025 S. 1449 zu sog. Einrichtungsgebühren und Finanzierungsprovisionen, die von der Bonität der Kunden und der Zahlungsfrist der Forderungen abhängig sind; ebenso , EFG 2016 S. 2089; der BFH hat die Rev. gegen das Urteil des FG München mit Urteil v. - V R 53/16, BFH/NV 2018 S. 243, als unbegründet zurückgewiesen). Nach Ansicht von Behrens/v. Streit (MwStR 2013 S. 301) ist das Urteil des BFH auf Grund der Besonder...