UStAE Aktuell
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
1a.1. Innergemeinschaftlicher Erwerb
Anmerkung
„Schwellenerwerber“ i. S. von § 1a Abs. 3 Nr. 1 UStG bewirken einen innergemeinschaftlichen Erwerb grundsätzlich nur, wenn eine sog. Erwerbsschwelle überschritten wird (§ 1a Abs. 3 Nr. 2 UStG). Beim innergemeinschaftlichen Bezug von verbrauchsteuerpflichtigen Waren und neuen Fahrzeugen gilt die Erwerbsschwelle hingegen nicht (§ 1a Abs. 5 Satz 1 UStG). Wenn beispielsweise ein Kleinunternehmer im Inland innergemeinschaftlich mit Mineralöl beliefert wird, kommt es ohne Rücksicht auf den Umfang der Lieferung zur Erwerbsbesteuerung. Diese Regelung korrespondiert mit dem innergemeinschaftlichen Fernverkauf des § 3c Abs. 1 UStG: Beim Versand verbrauchsteuerpflichtiger Waren an Schwellenerwerber liegt kein innergemeinschaftlicher Fernverkauf vor (vgl. § 3c Abs. 5 Satz 2 UStG).
Für die Regelung in Abschn. 1a.1 Abs. 3 UStAE zur Schaffung von umsatzsteuerlichen Organisationseinheiten von Bund und Ländern ist durch § 18 Abs. 4f und 4g UStG i. d. F. des JStG 2020 eine gesetzliche Grundlage geschaffen worden (vgl. Momberger/Flanz, MwStR 2021 S. 16; Sterzinger, UR 2021 S. 417).