StuB Nr. 4 vom Seite 1

Bilanzierung von Corona-Hilfen …

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

... Aktivierung rechtlich noch nicht entstandener Forderungen

Obwohl viele Unternehmen dringlich auf die Auszahlung von staatlichen Corona-Zahlungen warten, stellen sich einhergehend damit schon jetzt viele Fragen, z. B. ob die zum Ausgleich coronabedingter Schäden aufgelegten November- und Dezemberhilfen im Abschluss zum als Ertrag und – falls noch nicht ausgezahlt – als Forderung auszuweisen sind. Dabei stellt sich u. a. die Frage, ob in wörtlicher Anwendung der Regelungen in HFA 1/1984 die Hilfen mangels förmlichen Rechtsanspruchs erst mit positiver Bescheidung aktiviert werden können oder ob gem. Auffassung des BMWi eine Aktivierung bereits für 2020 in vielen Fällen gefordert ist. Lüdenbach behandelt ab diese Fragestellung in einem übergeordneten Kontext der Bilanzierung rechtlich noch nicht entstandener Forderungen und leitet aus der Analyse der Rechtsprechung praktische Empfehlungen für den Umgang mit den Corona-Hilfen ab.

Bilanzierung von Forschungszulagen nach dem FZulG

Im Anschluss an den Beitrag von Lüdenbach behandelt Scholz ab ein weiteres bilanzielles Thema: Mit dem Forschungszulagengesetz wurde eine Förderung der Forschung und Entwicklung beschlossen, um im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben. Die Ausgestaltung der Zulage als Minderung der zu zahlenden Ertragsteuer wirft Fragen hinsichtlich deren Abbildung in der Handelsbilanz auf. Aus der bilanziellen Einordnung der Forschungszulage ergeben sich abweichende Auswirkungen auf die Jahresabschlüsse von Personen- und Kapitalgesellschaften bzw. deren Gesellschafter. Mit der Bilanzierung der Forschungszulage verbunden sind außerdem Konsequenzen auf die Höhe ausschüttungsgesperrter Beträge und damit ggf. auf die ordnungsgemäße Durchführung von Ergebnisabführungsverträgen.

Umsatzsteuerliche Änderungen durch das JStG 2020

Der Gesetzgeber hat rechtzeitig vor dem das Gesetzgebungsverfahren für das sehr umfangreiche JStG 2020 vollendet. Das Gesetz enthält die umfangreichsten Änderungen umsatzsteuerlicher Vorschriften seit vielen Jahren. Prätzler stellt ab die wesentlichen Maßnahmen im Überblick dar.

Das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz im Überblick

Das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) ist zum in Kraft getreten und setzt damit u. a. die EU-Richtlinie über einen präventiven Restrukturierungsrahmen um. Zentrale Elemente sind Eigenverwaltung des Schuldners, Aussetzung von Einzelvollstreckungsmaßnahmen und ein Restrukturierungsplan, der von den in verschiedenen Gruppen eingeteilten Gläubigern mehrheitlich gebilligt und vom Gericht bestätigt wird. Bode stellt das neue Gesetz ab im Überblick dar. Ein Hinweis in eigener Sache: Ab Ende Februar unterstützt der NWB Verlag Steuerberater bei der Sanierungsberatung mit dem neuen Themenpaket NWB Sanieren und Restrukturieren. Erfahren Sie mehr auf www.nwb.de.

Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 4/2021 Seite 1
SAAAH-71384