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Gewerbesteuer | Aufhebung des Nichtanwendungserlasses zur Erfassung des Hinzurechnungsbetrags i. S. des § 10 Abs. 1 AStG
Die Finanzverwaltung hat ihren zum , NWB JAAAE-89758 (BStBl 2015 II S. 1049), ergangenen Nichtanwendungserlass vom aufgehoben (gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom - G 1425, NWB VAAAH-70602).
Hintergrund: Mit gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom - G 1425, NWB MAAAF-18875 (BStBl 2015 I S. 1090), hat die Finanzverwaltung das , NWB JAAAE-89758 (BStBl 2015 II S. 1049), für nicht allgemein anwendbar erklärt. Damals hatte der BFH entschieden, dass es sich bei dem Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG um einen Teil des Gewerbeertrags eines inländischen Unternehmens handelt, S. 179der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfällt. Der Gewinn des inländischen Unternehmens sei deswegen um diesen Betrag nach § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG zu kürzen (vgl. ausfü...