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BMF 11.02.2021 IV A 8 - S 1547/19/10001 :002, BBK 5/2021 S. 222

Buchführung | Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Jahr 2021

Das BMF hat die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2021 veröffentlicht.

Halbjahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer 1.1. bis :


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Gewerbezweig
Halbjahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer
1.1. bis
ermäßigter Steuersatz
voller Steuersatz
insgesamt
Bäckerei
664 €
154 €
818 €
Fleischerei/Metzgerei
637 €
255 €
892 €
Gaststätten m. Abg. von kalten Speisen
731 €
376 €
1.107 €
Gaststätten m. Abg. von kalten und warmen Speisen
1.247 €
443 €
1.690 €
Getränkeeinzelhandel
54 €
155 €
209 €
Café und Konditorei
637 €
269 €
906 €
Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Eh. )
302 €
41 €
343 €
Nahrungs- und Genussmittel (Eh.)
617 €
309 €
926 €
Obst, Gemüse, Südfrüchte...