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Einkommensteuer/Lohnsteuer: Quartalsreport 1/2021
Im zurückliegenden Quartal haben sich wesentliche aktuelle Entwicklungen und Fragestellungen des Einkommen- und Lohnsteuerrechts für die Beratungspraxis ergeben:
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
[i]Zinslauf Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen: Die Steuererklärungsfrist 2019 hat der Gesetzgeber in beratenen Fällen verlängert und Folgewirkungen auf den Zinslauf nach § 233a AO gezogen. Bei Nachzahlungsfällen 2019 kann von dem späteren Verzinsungsbeginn profitiert werden.
[i]5 €/Tag, maximal 600 € Häusliches Arbeitszimmer und Arbeitsplatzpauschale: Der BFH hat Entscheidungen zu praxisrelevanten Rechtsauslegungsfragen zum häuslichen Arbeitszimmer getroffen. Mit dem JStG 2020 wurde zudem eine Arbeitsplatzpauschale von täglich 5 € (maximal 600 €) eingeführt.
[i]Übergangsregelung Schuldzinsenabzug gem. § 4 Abs. 4a EStG: Die Finanzverwaltung übernimmt die für die Beratungspraxis ungünstigere Gewinndefinition des BFH und lässt gleichzeitig bedeutsame Übergangsregelungen zu.
[i]Erhaltungsaufwand Verbilligte Wohnungsüberlassung: Der Gesetzgeber hat § 21 Abs. 2 Satz 1 EStG durch das JStG 2020 geändert. Diese Änderung wirft neue Fragen in Bezug auf die Verteilung von größerem Erhaltungsaufwand nach § 82b EStDV auf.
[i]Energetische Gebäudesanierung § 35a EStG und § 35c EStG: Die aktuelle ...