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Online-Nachricht - Freitag, 12.02.2021

Gesetzgebung | Fristverlängerung für Insolvenzanträge und Steuererklärungen (Bundesrat)

Der Bundesrat hat am einer weiteren Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum zugestimmt. Ebenfalls verlängert wurde der Anfechtungsschutz für pandemiebedingte Stundungen. Die Frist zur Abgabe einer Steuererklärung durch Steuerberater verschiebt sich um ein halbes Jahr.

Verlängerung der Steuererklärungsfristen für beratene Steuerpflichtige für den VZ 2019:

Für den Veranlagungszeitraum 2019 läuft die Frist bis Ende August 2021 statt wie sonst üblich bis Ende Februar. Parallel wird auch die Karenzzeit zur Verschonung von Verzugszinsen auf Steuerschulden um sechs Monate ausgeweitet.

Auszug aus BT-Drucks. 82/21: "§ 149 Absatz 3 der Abgabenordnung in der am ... [einsetzen: Tag nach der Verkündung des vorliegenden Gesetzes] geltenden Fassung ist für den Besteuerungszeitraum 201...

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