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BBK Nr. 4 vom

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Jahresabschluss 2020

Teil 1: Grundsatz der Stetigkeit und Aktivposten

Wolfgang Eggert

Obwohl sich die Jahresabschlussersteller derzeit noch bemühen, die Rückstände des Abschlussjahres 2019 aufzuarbeiten, wird in Kürze die Abschlusssaison 2020 beginnen – zumindest bei den Unternehmen, die über aktuelle Zahlen verfügen müssen. Dieser erste Teil zeigt auf, welche Besonderheiten es bei der Abschlusserstellung gibt, soweit das Unternehmen von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen ist. Berücksichtigt ist dabei die aktualisierte Fassung (3. Update) der IDW-Veröffentlichung „Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus auf die Rechnungslegung und deren Prüfung (Teil 3)“. Kritisch sind hierbei insbesondere die degressive Abschreibung in der Handelsbilanz und der Zeitpunkt der Bilanzierung von Coronahilfen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Going Concern-Annahme und Stetigkeit

Für die Abschluss-Erstellung 2020 wird hier unterstellt, dass der Fortbestand des Unternehmens bejaht werden kann, also eine positive Going Concern-Prämisse vorhanden ist. Der maßgebliche Prognosezeitraum, ob diese Annahme unterstellt werden kann, beträgt nach der herrschenden Meinung üblicherweise zwölf Monate. D. h. ein Unternehme...