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BBK Nr. 4 vom Seite 180

Verkauf abgeschriebenen Anlagevermögens als Teil einer Gruppenbewertung

Dr. Volker Endert

Der Verkauf von Sachanlagen ist in der Praxis ein wiederkehrendes, aber seltenes Ereignis. Neben der korrekten Verbuchung kommen hier zum Teil auch weitere praktisch orientierte Fragestellungen zum Tragen, die sich z. B. in Bezug auf als Gruppe bewertete Anlagegüter ergeben können. Im Beitrag sollen anhand eines Fallbeispiels auf typische Problembereiche eingegangen und mögliche Lösungsansätze aufgezeigt werden.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Erfassung von Anlagevermögen in der Buchhaltung

Das [i]Phase 1: Anschaffung oder HerstellungAnlagevermögen eines Unternehmens lässt sich für die Abbildung in der Buchführung grundsätzlich in drei Phasen einteilen: Die erste Phase ist geprägt durch die Anschaffung oder Herstellung. In dieser Phase ist sowohl für den Anschaffungsprozess als auch bei der Herstellung ein stetiger Informationsfluss in die Buchhaltung entscheidend. Im Falle einer Anschaffung ist dies wichtig, um die Erfassung sämtlicher Anschaffungsnebenkosten zu sichern sowie den Beginn der Betriebsbereitschaft bekannt zu geben, da zu diesem Zeitpunkt auch die Abschreibung beginnt. Im Falle der Herstellung kommt ergänzend hinzu, dass ein steter Abgleich des Budgets sowie der Plankosten mit den Istkosten erfolgt, damit eine sachgerechte Zuordnung von direkt zurechenbaren Gemeinkosten gewährleistet ist. S. 181

Die [i]Phase 2: Abschreibungsphase zweite Phase ist i. d. R. geprägt von der planmäßigen und ggf. außerplanmäßigen Abschreibung. In der heutigen IT-Umgebung werden ratierliche AfA-Beträge typischerweise automatisch berechnet und ggf. auch gebucht, selbst wenn der Anstoß dafür manuell erfolgt. In dieser Phase müssen lediglich Sondersachverhalte in die Buchführung kommuniziert werden, die ggf. einen erhöhten Abschreibungsbedarf auslösen.

Beispiele

Beschädigungen, temporäre Außerbetriebnahmen oder ggf. auch Sonderschichtbetriebe, welche für eine erhöhte Abnutzung sorgen.

In [i]Phase 3: Abgangder dritten und letzten Phase ist der Abgang des Anlagevermögens zu erfassen. Dieser kann durch eine Veräußerung, Verschrottung oder Zerstörung gegeben sein. In dieser Phase ist die Finanzabteilung regelmäßig ohnehin einbezogen, zumal derartige Vorgänge meist Vertragsprüfungen oder andere Sonderaufgaben beinhalten, die häufig ein Hinzuziehen der Finanzbuchhaltung oder der Steuerabteilung erfordern. Im Folgenden wird auf die erforderlichen Buchungen in der dritten Phase eingegangen.

II. Buchungen beim Abgang von Sachanlagen

Der [i]Theile, Anlagespiegel (HGB, IFRS), infoCenter NWB IAAAE-06394 Abgang des Anlagevermögens erfordert eine besondere buchhalterische Erfassung, da dieser gem. § 284 Abs. 3 HGB im Anlagengitter des Anhangs gesondert auszuweisen ist. Selbst wenn keine Aufstellungsverpflichtung eines Anlagenspiegels besteht, wird dieser oftmals freiwillig erstellt, da die Aussagekraft auch für Zwecke des internen Rechnungswesens entsprechendes Gewicht besitzt.

Hinweis:

Zur [i]Buchung der Abschreibungkorrekten Erfassung der Abschreibungen im Anlagenspiegel ist es notwendig, die zeitanteilige Abschreibung bis zum Abgangszeitpunkt zu erfassen, damit diese noch vollständig in der Buchführung abgebildet werden kann.

Während [i]Cremer, Anlagenverkauf, Kontierungslexikon NWB JAAAG-51013 bei einer Verschrottung und einem Abgang aufgrund einer Zerstörung das Anlagegut aufwandswirksam auszubuchen ist, hat im Falle eines Verkaufs auch die Erfassung des Veräußerungsgewinns oder Veräußerungsverlustes als Differenz zwischen dem Erlös aus dem Verkauf und dem Buchwert zu erfolgen. In der Praxis kann dies auf zwei unterschiedliche Arten erfolgen:

  • Zum einen kann das Sachanlagevermögen direkt ausgebucht und lediglich die Differenz als Ertrag bzw. Aufwand erfasst werden (Netto-Methode).

  • Zum anderen kann aber auch eine vollständig aufwandswirksame Ausbuchung des betreffenden Vermögensgegenstands bzw. Wirtschaftsguts auf der einen sowie die Erfassung des kompletten Veräußerungserlöses als Ertrag auf der anderen Seite erfolgen (Brutto-Methode). Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses werden die beiden Konten dann entsprechend saldiert.