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Verbindliche Auskunft gem. § 89 Abs. 2 AO
Das deutsche Steuerrecht kennt viele Facetten und Ausnahmeregelungen, die die ordnungsgemäße rechtliche Beurteilung eines Sachverhaltes oftmals erschweren. Gerade dann, wenn steuerliche Gestaltungen geplant sind, können nicht bedachte Details zu unangenehmen Folgen für den Mandanten führen. Um diesen vorzugreifen, hat der Gesetzgeber in § 89 Abs. 2 AO die Möglichkeit geschaffen, bei der Finanzbehörde einen Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft zu stellen. Welche Voraussetzungen dafür gelten, wie eine solche Auskunft gestaltet sein muss und welche Kosten dafür entstehen, wird im folgenden Beitrag näher erläutert.
Allgemeines
Durch die verbindliche Auskunft soll dem Steuerpflichtigen ermöglicht werden, die Auswirkungen seines geplanten Handelns bereits vor der schlussendlichen Ausführung abschätzen zu können. Auch die Finanzbehörden haben ein Interesse an einem frühzeitigen Informationsfluss für geplante steuerliche Gestaltungen, da so zeitintensive Aufklärungs- und Ermittlungsarbeit bei einer späteren Prüfung erspart bleibt.
Bei der Bearbeitung eines solchen Antrags handelt es sich um eine individuelle Leistung der Finanzbehörde gegenüber dem Antragsteller. Bei der Erteilung einer solche...