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Auftragsfertiger, Routinevergütungen, Funktionsverlagerung und Standortvorteile
Trotz der [i]FG München, Urteil v. 26.11.2019 - 6 K 1918/16, NWB MAAAH-40797 inzwischen hohen Relevanz von Verrechnungspreisen in steuerlichen Außenprüfungen – sowohl im Hinblick auf die Breite der aufgegriffenen Themen als auch die diskutierten Anpassungsbeträge – verwundert die vergleichsweise geringe Anzahl an Gerichtsentscheidungen. Sofern BFH- bzw. FG-Rechtsprechung ergangen ist, deckt sie vergleichsweise wenige Themen ab. Diese Urteile wurden in der Literatur umfangreich rezipiert. Die Rechtsprechung des blieb in der Literatur bisher nahezu unbemerkt. Dies verwundert, weil in dem Urteil viele praxisrelevante Themen besprochen wurden, wie Funktionsverlagerungen von Routinefunktionen, die Vergütung für Auftragsfertiger, die Anwendung von Internetrecherchen zur Ermittlung von Benchmarks und Standortvorteile. Die wesentlichen Aspekte des Urteils werden wir hier herausarbeiten. Zunächst wird der Sachverhalt des Urteils zusammengefasst. Im Anschluss werden thematisch die einzelnen Themen dargestellt. Im Fazit werden die wesentlichen Implikationen für die Praxis dargestellt.
Das Urteil des FG München greift viele praxisrelevante Themen im Zusammenhang mit konzerninternen Serviceverrechnungen auf.
Es betont den Veranlassungszusammenhang zwischen dem „Zuführen“ der Funktion beim aufnehmenden Unternehmen und dem „Wegnehmen“ der Funktion beim übertragenden Unternehmen, um eine Funktionsverlagerung auszulösen.
Das Finanzgericht sieht eine kostenaufschlagsbasierte Vergütung für die Lohnfertigungstätigkeiten als fremdüblich an. Jedoch ist zu prüfen, welche Kostenbasis bei den Vergleichsunternehmen angewandt wird.S. 127