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Neues zum Kindesunterhalt bei einem Elternteil mit hohem Einkommen
BGH (XII ZB 499/19) versperrt die Verteidigungslinie des Besserverdienenden gegen Auskunftsverlangen
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (, NWB OAAAH-63080) eröffnet neue Wege für die Berechnung des Unterhalts eines minderjährigen Kindes bei Eltern mit höheren Einkünften.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Der Auskunftsanspruch des minderjährigen Kindes nach der Entscheidung
[i]Verteidigungslinie „unbegrenzte Leistungsfähigkeit“Das Urteil befasst sich zum einen mit dem Anspruch des Kindes gegen seinen barunterhaltspflichtigen Vater auf Auskunft über dessen Einkommen, die dieser mit dem Hinweis auf seine „unbegrenzte Leistungsfähigkeit“ verweigert. Eine solche „Verteidigungslinie“ des Besserverdieners gegen das Auskunftsverlangen eines Unterhaltsberechtigten wurde bis vor einiger Zeit durchweg akzeptiert. Diese Möglichkeit versperrt der BGH jetzt endgültig:
[i]Grds. Auskunftspflicht des UnterhaltsverpflichtetenVerwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander auf Verlangen Auskunft über ihre Einkünfte und ihr Vermögen zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist (§ 1605 Abs. 1 Satz 1 BGB). Eine solche Auskunftsverpflichtung entfällt lediglich dann, wenn feststeht, dass die begehrte Auskunft den Unterhaltsanspruch oder die Unterhaltsverpflichtung unter keinem Gesichtspunkt beeinflussen kann....