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BFH 28.10.2020 X R 1/19, NWB 5/2021 S. 328

Einkommensteuer | Fremdübliche Verteilung der Vertragschancen und -risiken bei einer Wertguthabenvereinbarung unter Ehegatten

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Schließen Ehegatten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zusätzlich eine Wertguthabenvereinbarung i. S. des SGB IV ab, muss für diese – gesondert – ein Fremdvergleich erfolgen. (2) Im Rahmen der Gesamtwürdigung ist wesentliches Indiz, ob die Vertragschancen und -risiken fremdüblich verteilt sind. Eine einseitige Verteilung zu Lasten des Arbeitgeber-Ehegatten ist regelmäßig anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer-Ehegatte unbegrenzt Wertguthaben ansparen sowie Dauer, Zeitpunkt und Häufigkeit der Freistellungsphasen nahezu beliebig wählen kann.

Anmerkung:

Gelangt das Finanzgericht im zweiten Rechtsgang (was nach den bisherigen Feststellungen eher fraglich ist) zu dem Ergebnis, dass die Wertguthabenvereinbarung fremdüblich ist, wären di...