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Online-Nachricht - Mittwoch, 03.02.2021

Gesetzgebung | Bundestag beschließt Elterngeldreform

Der Bundestag hat am das "Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes" (BT-Drucks. 19/24438) in 2./3. Lesung beschlossen. Das Gesetz sieht u.a. vor, die erlaubte wöchentliche Arbeitszeit für Eltern, die während des Elterngeldbezuges in Teilzeit arbeiten, von 30 auf 32 Stunden anzuheben. Zudem soll die Einkommensgrenze für den Bezug des Elterngeldes abgesenkt werden. Die Regelungen sollen zum in Kraft treten.

Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt:

  • Mit dem Gesetz soll das Elterngeld bei Frühgeburten verlängert werden. Während die Regierung in ihrem Entwurf pauschal die Verlängerung um einen Monat vorgesehen hatte, nahm der Familienausschuss hier Änderungen in Form eines Stufenmodells vor. So soll sich der Bezug des Ba...

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