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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Berücksichtigung eines Pflichtteilanspruchs bei Berechnung der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung
Ein nach Eintritt in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft von Todes wegen erworbener Pflichtteilsanspruch ist eine rechtlich geschützte Position von wirtschaftlichem Wert, die bei der Berechnung der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung dem Anfangsvermögen des erwerbenden Ehegatten hinzuzurechnen ist (Bezug: § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 5 Abs. 1 ErbStG; § 1363, § 1371 Abs. 2, § 1373, § 1374, § 1376 Abs. 1, § 1922 Abs. 1, § 2317 Abs. 1 BGB).
(1) Wird der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB) durch den Tod eines Ehegatten beendet und der Zugewinn nicht nach § 1371 Abs. 2 BGB ausgeglichen, weil der hinterbliebene Ehegatte den verstorbenen Ehegatten beerbt, gilt gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 ErbStG beim überlebenden Ehegatten der Betrag, den er nach Maßgabe des § 1371 Abs. 2 BGB als Ausgleichsforderung geltend machen könnte, nicht als Erwerb i. S. des § 3 Abs. 1 ErbStG....