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StuB 3/2021 S. 128

Gesetzentwurf zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland

Das Kabinett hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz – FoG) beschlossen.

Hintergrund: Mit dem Fondsstandortgesetz sollen wichtige aufsichtsrechtliche und steuerliche Maßnahmen zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschlands angepackt werden. Dabei sollen unnötige Barrieren abgebaut und der Standort Deutschland wettbewerbsfähiger gemacht werden, ohne dabei das vorhandene Schutzniveau abzusenken. Neben der Anpassung an europarechtliche Vorgaben enthält der Gesetzentwurf weitere Vorschläge, um den Fondsstandort Deutschland att...