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BMF 18.12.2020 III C 3 - S 7155/19/10004 :001, IWB 3/2021 S. 94

BMF | Steuerbefreiung der Seeschifffahrt

Mit Schreiben v.  - III C 3 - S 7155/19/10003 :001, NWB AAAAH-50897 hatte sich das BMF zur Steuerbefreiung nach §8 Abs. 1 UStG geäußert – u. a. wurde der Begriff der Gegenstände zur Versorgung von Schiffen im Hinblick auf Lebensmittel, Genussmittel und Non-Food-Artikel eingeschränkt, die in Bordläden verkauft werden sollen. Es war eine Nichtbeanstandungsregelung für vor dem ausgeführte Umsätze vorgesehen. Mit einem weiteren [i]Verlängerung der NichtbeanstandungsregelungSchreiben hat das BMF die zeitliche Wirkung der Nichtbeanstandungsregelung, soweit sie die Regelung zu den Gegenständen zur Versorgung von Schiffen betrifft, auf vor dem ausgeführte Umsätze ausgedehnt.

Martin Diemer