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BMF 30.12.2020 IV A 3 - S 0284/20/10006 :003, NWB 4/2021 S. 246

Abgabenordnung | Britische Limited nach dem

Das zur Bekanntgabe eines Steuerverwaltungsakts an eine Limited mit Ort der Geschäftsleitung im Inland, also insbesondere zur Frage, an wen Steuerbescheide ab dem zu adressieren und wem gegenüber sie bekanntzugeben sind, Stellung genommen. Darüber hinaus stellt die Finanzverwaltung die künftigen Vollstreckungsmöglichkeiten dar, also in welches Vermögen eine Vollstreckung wegen Steuerrückständen noch möglich ist.