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BBK Nr. 3 vom

Meldepflichten durch Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze 2021

Jörg Romanowski

Die Sozialversicherungsrechengrößen und Sachbezugswerte 2021 stehen fest. Für die Mitarbeiter in den Lohn-, Personal- und Steuerbüros leiten sich daraus wieder einige (Jahresanfangs)-Arbeiten ab. Im Beitrag werden die wichtigsten Sozialversicherungswerte und -termine im Überblick dargestellt und dringende Handlungsoptionen für die Lohnabrechnung aufgezeigt, wenn Arbeitnehmer die neue Jahresarbeitsentgeltgrenze 2021 erstmalig unterschreiten.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

In der Lohnbuchhaltung werden glücklicherweise die Sozialversicherungsrechenwerte seit vielen Jahren von den Software-Anbietern direkt per Update in das Lohnprogramm eingepflegt. Die wichtigste Aufgabe der Lohnabrechnung dürfte dabei im Zusammenhang stehen mit der Anhebung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) – oder auch Krankenversicherungs-Pflichtgrenze genannt.

Die JAEG beträgt für 2020 62.550 € und wurde nunmehr für das Jahr 2021 auf 64.350 € angehoben. Daraus leiten sich folgende Fallkonstellationen in der Praxis ab: Arbeitnehmer, die mit ihrem regelmäßigen Entgelt die JAEG überschritten hatten, waren somit kranken- und pflegeversicherungsfrei (kv- und pv-frei). Ist nunmehr durch Anhebung de...