Die jeweils ganz eigenen Wege der Ertrag- und der Umsatzsteuer in einer Buchführung
Jonglagen mit mehreren Bällen sind im Rechnungswesen ja durchaus angezeigt, müssen doch unterschiedliche Rechtskreise in einem ERP-System verarbeitet werden: Handels- und Steuerbilanz obligatorisch und IFRS mitunter als dritter Ball. Um im Bild zu bleiben, kommt dann aber mit der Umsatzsteuer noch einmal eine ganz eigene Herausforderung dazu, eine Keule quasi. Und jeder, der mal Jonglage gesehen hat, weiß, dass Bälle und Keule gleichzeitig die ganz große Kunst sind.
Wenn also Steuerrechtler die „eigene Sachgesetzlichkeit“ des jeweiligen Themas betonen, wissen die Mitarbeiter im Rechnungswesen, dass sich wieder ganz eigene Herausforderungen stellen, die der Jonglage mitunter unschön nahekommen. Wünschenswert wäre wohl, wenn der Gesetzgeber und auch die Verwaltung jedenfalls stärker als in der Vergangenheit versuchen würden, solche Unterschiede zu minimieren oder es jedenfalls zu versuchen. Das wäre ein echter Beitrag zur Bürokratiekostenverringerung und würde auch die Datenbasis der Finanzverwaltung verbessern. Denn bisher dominiert durchaus die Sichtweise, dass die Umsatzsteuer-Voranmeldung eine Art Abfallprodukt der Buchführung sei. Die Umsatzsteuer-Fachleute seufzen und wissen, dass man das den Daten zu häufig auch ansieht.
BBK-Herausgeber StB/WP Wolfgang Eggert [i]Neue Erklärungspflichten für bestimmte Entgeltberichtigungen nach § 17 UStG in der USt-VAund StB Karl-Hermann Eckert haben in dieser Ausgabe im Buchführungs-Seminar versucht, die Regeln der Ertrag- und der Umsatzsteuer miteinander zu verbinden und dazu das Beispiel der Forderungsbewertung ausgewählt. Zwar dominiert auch hier die ertragsteuerliche Handhabung und damit die Buchführung, gleichwohl bietet die Umsatzsteuer gerade bei zahlungsgestörten Forderungen Möglichkeiten, relativ früh die eigene Liquiditätslage zu entlasten. Welche Buchungen sich daraus ergeben, wann eine manuelle Korrektur erforderlich ist, um sowohl die Daten für die Voranmeldung zu erzeugen als auch den Anforderungen des Jahresabschlusses Rechnung zu tragen, lesen Sie ab .
Dabei geht Karl-Hermann Eckert in seinem Umsatzsteuer-Teil auch auf die neue Kennziffer ein, mit der bestimmte Entgeltberichtigungen nach § 17 UStG anzuzeigen sind.
Beste Grüße
Christoph Linkemann
Fundstelle(n):
BBK 2021 Seite 121
NWB CAAAH-69662