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Erbschaftsteuer – Ermittlung des erbrechtlichen Zugewinnausgleichsanspruchs (BayLfSt)
Dr. Michael Schellenberger
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat mit Verfügung v. klargestellt, dass negatives Anfangsvermögen im Rahmen der Berechnung des Zugewinnausgleichsanspruchs im Todesfall eines Ehegatten ebenfalls zu indizieren ist.
Rechtlicher Hintergrund
Leben Ehegatten in Zugewinngemeinschaft und verstirbt einer der Ehegatten, wird die Ehe und damit auch die Zugewinngemeinschaft durch Tod beendet. Hat der länger lebende Ehegatte während der Ehezeit weniger erwirtschaftet, als der verstorbene Ehegatte, hat der länger lebende Ehegatte rechnerisch einen Zugewinnausgleichsanspruch gegen den Nachlass. Wird der Ehegatte gesetzlicher Erbe, wird dieser Zugewinnausgleichsanspruch allerdings nicht in der berechneten Höhe ausgeglichen, sondern ab...