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Anrufungsauskunft zur Klärung lohnsteuerlicher Zweifelsfragen
Regelungsnorm des § 42e EStG im praktischen Blickpunkt
Der reguläre Arbeitsalltag liefert gerade für das Lohnsteuerverfahren zahlreiche Anwendungs- und Auslegungsfragen. Die Einholung einer gebührenpflichtigen verbindlichen Auskunft hat sich hingegen gerade in der steuerlichen Gestaltungsberatung als hilfreiches Allheilmittel zur Klärung steuerlicher Einzelfragen erprobt. Auskünfte über das Lohnsteuerverfahren können hierbei gerade durch die praktische Besonderheit einer sog. Anrufungsauskunft eingeholt werden. Welchen praktischen Besonderheiten und Problemen hierbei zu begegnen ist, ist daher kritisch zu betrachten.
Auch für umsatzsteuerliche Zwecke hat die Einführung einer Anrufungsauskunft für juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) für Abgrenzungsfragen zur Anwendung des § 2b UStG praktische Relevanz.
Einzelheiten hierzu finden Sie im .
I. Hintergrund
1. Allgemeines
Aus der Verpflichtung zur Einbehaltung der Lohnsteuer erwächst für den Arbeitgeber nach § 42d EStG ein erhöhtes Haftungsrisiko. Zur Begrenzung dieses Haftungsrisikos wird dem Arbeitgeber durch die Regelung des § 42e EStG der Anspruch eingeräumt, vom Betriebsstättenfinanzamt Auskunft darüber zu erhalten, wie er im Z...