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USt direkt digital Nr. 3 vom Seite 2

Aufteilung der Pauschalentgelte für Sparmenüs in der Systemgastronomie

Thomas Meurer

Das ) hat in einem Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz entschieden, dass – entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung – bei sog. Sparmenüs nicht zwingend nach den Einzelveräußerungspreisen aufzuteilen ist, sondern vielmehr auch nach der sog. „Food-and-paper-Methode“ gerechnet werden kann, die zumeist zu einem für den Unternehmer günstigeren Ergebnis führt.

I. Leitsatz

Die Aufteilung des Gesamtentgelts für Sparmenüs in der Systemgastronomie zur Bestimmung der Anteile, die dem vollen und dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, kann nur dann nach dem Verhältnis der Einzelverkaufspreise für die einzelnen Bestandteile erfolgen, wenn die Einzelbestandteile den Kunden auch separat mit Einzelverkaufspreisen angeboten werden.

II. Sachverhalt

Die Antragstellerin ist als Franchisenehmerin der B-GmbH Betreiberin mehrerer B-Restaurants. Der Antragsgegner führte bei der Antragstellerin eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung durch. Dabei traf der Sonderprüfer u. a. folgende Feststellung:

Die Antragstellerin veräußerte in ihren Restaurants auch sogenannte Sparmenüs, die sich aus verschiedenen Produkten zusammensetzen und für die ein pauschaler Gesam...