IWB Nr. 2 vom Seite 1

Reuse and Recycle

Nils Henrik Feddersen | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

[i]Rat der EU, konsolidierter Vorschlag für ein Public CbCR v. 13.1.2021 unter http://go.nwb.de/wqsi0Einzelne Vorschläge der internationalen Steueragenda kommen mir nicht neu vor. Kennen Sie dieses déjà vu? Manchmal liegt es daran, dass die Vorschläge schlicht nicht neu sind. So sollen jetzt unter portugiesischer EU-Ratspräsidentschaft die 2016 schon einmal vorgelegten und von den EU-Mitgliedstaaten mehrheitlich abgelehnten Vorschläge für ein öffentliches Country-by-Country Reporting erneut in den Gesetzgebungsprozess eingeführt werden.

Während es vielen Fraktionen im Europäischen Parlament gar nicht genug Transparenz für multinationale Unternehmen geben kann, sehen einige Staaten den Vorschlag unverändert kritisch – aber sie sind nun wohl in der Minderheit. Fundamentale Bedenken gibt es sowohl mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit als auch hinsichtlich der zu befürchtenden impliziten Kosten. Dazu gehören mögliche Reputationsverluste, Gefahren für das Steuergeheimnis, drohende Doppelbesteuerung und allgemein Wettbewerbs- und Standortnachteile. Hier soll ein Register errichtet werden, um steuerliche Compliance zu erzwingen. Ich teile die Sorge, dass dies eher ein „Pranger“ wird, um das Wohlverhalten der Unternehmen zu erreichen. Und auf einen wie auch immer besetzten Wohlfahrtsausschuss können Binnenmarkt und Wirtschaft nicht nur in COVID-19-Zeiten ganz gut verzichten. Innovativ ist der Vorschlag nicht, aber seine Umsetzung wird ein „Field Day“ für alle, die es den ach so bösen (multinationalen) Unternehmen schon immer mal zeigen wollten.

[i]Aktuelle Gewinnaufteilung bei beschränkter Steuerpflicht und Status quo der WegzugsbesteuerungAndere Änderungen werden dagegen erwartet oder sind überfällig. Dazu gehört noch immer die ATAD-Reform. Wenn Sie sich auf den aktuellen Stand der Wegzugsbesteuerung und die seit Längerem geplanten Änderungen bringen wollen, bietet Deutschländer ab einen Überblick. Die Besteuerung ausländischer Unternehmen in Deutschland ist Gegenstand des Aufsatzes von Klein ab . Betriebsstätten in Deutschland folgen einem eigenen Gewinnermittlungsrecht, das dem § 1 Abs. 5 AStG und der BsGaV zu entnehmen ist. Es hat außerdem fallweise eine Hilfs- und Nebenrechnung zu erfolgen.

[i]Neue Grundsätze des BFH zur HinzurechnungsbesteuerungGrundlegend hat der BFH (schon am , aber erst vor Kurzem veröffentlicht) zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung im „normalen“ Drittstaatenfall geurteilt. Die Entscheidung führt das EuGH-Urteil in der Rechtssache „X“ fort, wie Gebhardt/Kürger ab näher erläutern. Auch zum Anwendungsnachrang von § 7 Abs. 6 AStG gegenüber § 7 Abs. 1 AStG hat der Erste Senat entschieden.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit dieser Ausgabe

Nils Henrik Feddersen

Fundstelle(n):
IWB 2 / 2021 Seite 1
HAAAH-69494