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Sachanlagen in Handels- und Steuerrecht und nach IFRS
I. Sachanlagen im HGB
1. Ansatz
Unter den Sachanlagen sind sowohl die im rechtlichen als auch wirtschaftlichen Eigentum (insbesondere Finanzierungs-Leasing) stehenden Sachanlagen auszuweisen (zur Abgrenzung § 266 Abs. 2 A. II. 1 - 4 HGB). Das HGB enthält explizit keine Ausnahmen für geringwertige Sachanlagengegenstände; allerdings dürfen – gestützt auf Wesentlichkeitsüberlegungen – auch die steuerrechtlichen Regelungen für das bewegliche Sachanlagevermögen handelsrechtlich übernommen werden. Dies bedeutet, dass Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AHK) 250 € nicht überschreiten, ohne Aufnahme in das Anlagevermögen (AV) sofort aufwandswirksam verrechnet werden dürfen.
2. Bewertung
Die erstmalige Bewertung der Vermögensgegenstände des AV erfolgt zu AHK. Bei Erwerb von Sachanlagen sind die Anschaffungskosten (AK) nach § 255 Abs. 1 HGB als Bewertungsmaßstab heranzuziehen. Diese umfassen den Anschaffungspreis, einzeln zuordenbare Anschaffungsnebenkosten zum Erwerb und Versetzung des Anlagegegenstands in seinen betriebsbereiten Zustand (z. B. Maklerprovisionen, Montagekosten) abzüglich einzeln zuordenbare Anschaffungs...