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Corona | Hinweise für selbständige Künstler (KSK)
Seit Beginn der Corona-Krise hat die Künstlersozialkasse den Versicherten als auch den Unternehmen weitgehende Zahlungserleichterungen und Fristverlängerungen gewährt. Die von der Künstlersozialkasse bereitgestellte Zusammenfassung wurde am aktualisiert.
Die KSK führt zu den Erleichterungen u.a. aus:
Ein Antrag auf Stundung der Beiträge oder Ratenzahlung kann schriftliche gestellt werden, wenn aufgrund der Corona-Krise akute und schwerwiegende Zahlungsschwierigkeiten bestehen. Dieser ist auch per E-Mail an auskunft@kuenstlersozialkasse.de möglich. Der Antrag muss die Versicherungsnummer enthalten.
Der Antrag soll neben der Versicherungsnummer eine kurze Begründung zu den Umständen der Zahlungsschwierigkeiten beinhalten. Die KSK macht dar...