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Online-Nachricht - Donnerstag, 21.01.2021

Arbeitsrecht | Corona-Arbeitsschutzverordnung (Bundesregierung)

Mit der Corona-Arbeitsschutz-Verordnung werden Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitern Homeoffice anzubieten - soweit keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Verordnung soll bereits in der 4. KW in Kraft treten und zunächst befristet bis zum gelten.

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung umfasst unter anderem folgende Punkte:

  • Arbeitgeber werden verpflichtet, Homeoffice anzubieten, soweit keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten sind nicht verpflichtet, Homeoffice zu nutzen.

  • Für Beschäftigte, die nicht im Homeoffice arbeiten können, haben die Arbeitgeber durch geeignete Maßnahmen den gleichwertigen Schutz sicherzustellen.

  • Betriebsbedingte Zusammenkünfte mehrerer Personen sind auf ein ...

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