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NWB BB 2/2021 S. 37

Jahresabschluss 2019: Verspätete Offenlegung möglich

Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften mit Stichtag müssen innerhalb eines Jahres veröffentlicht werden, also bis zum . Ansonsten drohen säumigen Unternehmen empfindliche Ordnungsgelder. Dieses Jahr gibt es eine Ausnahme.

Grundsätzlich ist zwar eine coronabedingte Verlängerung der Offenlegungspflicht nicht vorgesehen. Damit besteht bei vielen Unternehmen die Gefahr eines Ordnungsgeldverfahrens. Damit das nicht passiert und die Betriebe in der Pandemie nicht noch weiter belastet werden, hat das Bundesministerium für Justiz jetzt entschieden, das Ordnungsgeldverfahren auszusetzen, wenn Unternehmen ihre Jahresabschlüsse 2019 bis zum offenlegen.

Download-Tipp

Corona-Krise: Übersicht der Hilfsmaßnahmen und die Auswirkung auf den Jahresabschluss, Checkliste, .