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Corona-Soforthilfe | Bereits bestehende Zahlungsunfähigkeit bei Antragstellung
Die Rückforderung einer ausgezahlten Corona-Soforthilfe von einem Solo-Selbständigen ist rechtmäßig, wenn dieser sich bereits bei Beantragung des Zuschusses in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden hat.
Geklagt hatte ein selbständiger freischaffender Künstler gegen die Zurücknahme eines Bewilligungsbescheids und die Rückforderung der Soforthilfe i. H. von 9.000 € durch die Bezirksregierung Düsseldorf. Der Künstler hatte bei der Antragstellung versichert, dass er durch die Corona-Pandemie in existenzbedrohende Schwierigkeiten [i]Zur Soforthilfe Jahn, NWB 18/2020 S. 1342geraten sei. Er war aber bereits zum Stichtag zahlungsunfähig, da er fällige Steuerverbindlichkeiten von insgesamt 360.000 € nicht beglichen hatte und dazu auch nicht in der Lage war. Der Antragsteller hätte das Merkmal...