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GmbH | Ausschließung eines Gesellschafters
Bei fehlender Satzungsregelung über den Ausschluss eines Gesellschafters aus der Gesellschaft führt nach einem Ausschließungsbeschluss erst ein Gestaltungsurteil nach erfolgreich erhobener Ausschlussklage zum Ausschluss des betroffenen Gesellschafters.
Das Gericht hat allerdings die Voraussetzungen für ein Vorgehen des auszuschließenden Gesellschafters im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verneint. Es bestehe vorliegend keine Gefahr, dass wegen [i]Bisle, NWB 40/2020 S. 2983 der Notwendigkeit eines von der anderen Gesellschafterin erst noch zu erwirkenden rechtskräftigen Gestaltungsurteils und die daraus folgende fehlende vorläufige Verbindlichkeit des Ausschlusses eine geänderte, den auszuschließenden Gesellschafter nicht mehr ausweisende Gesellschafterliste zum Handelsregister ei...