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USt direkt digital Nr. 3 vom Seite 7

Verkauf von Munition durch einen gemeinnützigen Jagdverein zur Verwendung auf der vereinseigenen Schießanlage unterliegt dem Regelsteuersatz

StB Robert C. Prätzler

Das offenbar rechtskräftige bietet Anlass, sich mit Fragen der Anwendung ermäßigter Umsatzsteuersätze im Vereinsbereich zu befassen.

I. Orientierungssätze

1. Der Verkauf von Munition durch eine steuerbegünstigte Körperschaft unterliegt nur dann dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 3 UStG, wenn ein Zweckbetrieb vorliegt und die weiteren Voraussetzungen des Satzes 3 erfüllt sind.

2. Sehen die satzungsmäßigen Zwecke eines gemeinnützigen Jagdvereins u. a. die Pflege und Förderung des Tierschutzes und den Naturschutz vor, so ist der Verkauf von Übungsmunition im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs, der insbesondere auch der Erleichterung des Betriebs des genehmigten Schießstands des Vereins dient, nicht allein durch die satzungsmäßigen Zwecke geprägt. Der Verkauf der Munition schließt die Annahme eines Zweckbetriebs nach § 65 Nr. 1 AO aus.

3. Der Betrieb eines Schießstandes durch einen Jagdverein und der Verkauf von Munition stellen keine einheitliche Leistung dar. Der Munitionsverkauf stellt im Streitfall auch keine bloße Nebenleistung zur Hauptleistung „Verschaffung der Nutzungsmöglichkeit des Schießstands“ dar. Dies kann auch gelten, wenn...